Handbuch · Kapitel 22 · Teil E Datenschutz und Recht

Barrierefreiheit und KI-Transparenz

Wozu

Seit 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz von vielen Websites, dass ihre Dienste für alle bedienbar sind. Und die KI-Verordnung der EU verlangt, dass Menschen erkennen, wenn sie mit einer KI sprechen. dAI Pro bringt beides mit; dieses Kapitel zeigt, was das Widget von sich aus tut und was Sie in Ihren Texten beachten sollten.

Barrierefreiheit des Chat-Widgets

Das Widget ist nach den Kriterien der WCAG 2.2 auf Stufe AA gebaut:

  • Tastatur: Blase, Eingabefeld, Senden, Einstiegsfragen, Quellen, Hilfe und Schließen sind mit Tab erreichbar; Escape schließt das Panel, Enter sendet.
  • Screenreader: Alle Bedienelemente haben Beschriftungen; neue Antworten werden angekündigt; die Rollen von Dialog, Liste und Überschriften sind gesetzt.
  • Fokus: Ein sichtbarer Fokusrahmen in der Akzentfarbe; beim Öffnen springt der Fokus ins Eingabefeld, beim Schließen zurück zur Blase.
  • Kontrast: Die Standardfarben erfüllen die Mindestkontraste. Wer im Baukasten eigene Farben wählt, ist für den Kontrast selbst verantwortlich; helle Akzentfarben auf weißem Grund sind der häufigste Fehler.
  • Schrift und Zoom: Die Schriftgröße folgt der Einstellung im Baukasten und skaliert mit dem Browser-Zoom; bei 200 Prozent bleibt alles bedienbar.
  • Bewegung: Keine Animationen, die sich nicht abschalten lassen; das Widget respektiert die Systemeinstellung für reduzierte Bewegung.
  • Sprache: Das Widget kennzeichnet seine Sprache; Antworten in anderer Sprache sind markiert.

Einfache Sprache (Kapitel 4) ist der inhaltliche Beitrag: Besucher können Antworten in kurzen Sätzen ohne Fachbegriffe anfordern, ohne dass sich Inhalt oder Quellen ändern.

Transparenz nach der KI-Verordnung

Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt, dass Menschen erfahren, wenn sie mit einem KI-System interagieren. dAI Pro setzt das an drei Stellen um:

  1. Begrüßung: Der Vorschlag beim ersten Öffnen des Baukastens beginnt mit „Ich bin der KI-Assistent von …“. Wer die Begrüßung ändert, sollte den Hinweis behalten.
  2. Hilfetext hinter dem ?-Knopf: „Sie sprechen mit einem KI-System, nicht mit einem Menschen.“ Dazu, an welchen Anbieter die Frage geht, was gespeichert wird und wie lange.
  3. Attest unter dem Chat, wenn eine Verarbeitungsregion gesetzt ist (Kapitel 20).

Der Hilfetext wird aus den Einstellungen der Sammlung erzeugt und lässt sich jederzeit neu generieren. Was Sie darin selbst ergänzen, etwa einen Hinweis auf Ihren Datenschutzbeauftragten, bleibt beim Neu-Generieren erhalten, wenn Sie es am Ende anfügen; ein Neu-Generieren ersetzt sonst den ganzen Text.

Was Sie selbst tun

  • Nennen Sie den Chat in Ihrer Datenschutzerklärung: Anbieter, Region, Aufbewahrung des Protokolls. Die Angaben stehen im Hilfetext und in den Einstellungen der Sammlung.
  • Prüfen Sie die Farben Ihrer Einbettung auf Kontrast, wenn Sie vom Standard abweichen.
  • Lassen Sie die Mensch-Übergabe eingeschaltet (Kapitel 12). Ein Weg zu einem Menschen ist Teil der Barrierefreiheit und der Fairness.
  • Halten Sie die Begrüßung ehrlich: kein Name, der einen Menschen vortäuscht.

Häufige Fragen

Muss ich ein Barrierefreiheits-Audit machen lassen? Das hängt von Ihrer Website ab, nicht vom Widget. Das Widget bringt seine Konformität mit; die Seite drumherum ist Ihre Verantwortung.

Darf der Assistent einen Menschennamen tragen? Ja, solange die Begrüßung klar macht, dass eine KI antwortet. „Anna, die KI-Assistentin der Musterfirma“ ist in Ordnung, „Anna vom Kundendienst“ nicht.

Gilt das auch für die Suche? Die Suche zeigt eine Trefferliste und eine Zusammenfassung; sie ist kein Gespräch. Die Zusammenfassung ist als KI-Zusammenfassung erkennbar.

Siehe auch

  • Kapitel 4 · Sammlungen einrichten (Einfache Sprache)
  • Kapitel 8 · Chat einbetten (Hilfetext)
  • Kapitel 20 · Verarbeitungsregion und Souveränität